Photovoltaik-Blog

20 April 2023

Unsachgemäße Befestigung der Leitungen

String-Leitungen auf der Dachhaut verlegt

Unsachgemäße Installation

Stringleitungen und Anschlussstecker wurden nicht fachgerecht verlegt und liegen auf der Dachhaut auf.

Um Beschädigungen der PV-Leitungen und der Dachhaut durch Witterungseinflüsse zu vermeiden, sind die Stringleitungen gemäß DIN VDE 0100 Teil 712 Abschnitt 712.521.101 fachgerecht zu befestigen und dürfen nicht auf der Dachhaut aufliegen.

Die Steckverbinder (MC 4) sowie die DC-Steigleitungen dürfen nicht auf der Dachhaut aufliegen, da die Gefahr besteht, dass durch den Wind bewegte Leitungen aufscheuern und die Isolierung beschädigt wird. Außerdem sind hier auch die MC 4-Steckverbinder der Witterung ausgesetzt, insbesondere Feuchtigkeit durch Schnee und Wasser. Die Stecker sind bauartbedingt zwar geschützt, aber im Kontext einer langen Lebensdauer sollte man Witterungseinflüsse minimieren, schließlich sind die Anlagen so ausgelegt, dass sie mindestens 20 Jahre und länger störungsfrei ihren kalkulierten Ertrag liefern sollen.

Metallkanal mit Deckel für Stringleitungen der PV-Anlage

Metall-Kabelkanal mit Deckel

Bei sachgerechter Umsetzung eine gute Möglichkeit, die Leitungen zu schützen

Metallkanal mit Deckel

Die Stringleitungen der PV Anlage in einem Metallkanal mit Deckel zu verlegen, ist eine gute Möglichkeit um die Leitungen neben dem vorhandenen Schutz durch die UV-beständige Isolierung noch stärker gegen Witterungseinflüsse zu schützen.

Der Metallkanal darf jedoch nicht ohne eine brandschutztechnische Zulassung mit der entsprechenden Brandschutzklasse über eine Brandschutzwand geführt werden.

Alternativ: UV-beständige Kabelbinder

Es gibt spezielle UV beständige Kabelbinder die es ermöglichen, die Leitungen an dem Rahmen der Module zu befestigen damit diese nicht lose auf der Dachhaut aufliegen.