Photovoltaik-Blog
Unsachgemäße Installation
Stringleitungen und Anschlussstecker wurden nicht fachgerecht verlegt und liegen auf der Dachhaut auf.
Um Beschädigungen der PV-Leitungen und der Dachhaut durch Witterungseinflüsse zu vermeiden, sind die Stringleitungen gemäß DIN VDE 0100 Teil 712 Abschnitt 712.521.101 fachgerecht zu befestigen und dürfen nicht auf der Dachhaut aufliegen.
Die Steckverbinder (MC 4) sowie die DC-Steigleitungen dürfen nicht auf der Dachhaut aufliegen, da die Gefahr besteht, dass durch den Wind bewegte Leitungen aufscheuern und die Isolierung beschädigt wird. Außerdem sind hier auch die MC 4-Steckverbinder der Witterung ausgesetzt, insbesondere Feuchtigkeit durch Schnee und Wasser. Die Stecker sind bauartbedingt zwar geschützt, aber im Kontext einer langen Lebensdauer sollte man Witterungseinflüsse minimieren, schließlich sind die Anlagen so ausgelegt, dass sie mindestens 20 Jahre und länger störungsfrei ihren kalkulierten Ertrag liefern sollen.
Metall-Kabelkanal mit Deckel
Bei sachgerechter Umsetzung eine gute Möglichkeit, die Leitungen zu schützen
Metallkanal mit Deckel
Die Stringleitungen der PV Anlage in einem Metallkanal mit Deckel zu verlegen, ist eine gute Möglichkeit um die Leitungen neben dem vorhandenen Schutz durch die UV-beständige Isolierung noch stärker gegen Witterungseinflüsse zu schützen.
Der Metallkanal darf jedoch nicht ohne eine brandschutztechnische Zulassung mit der entsprechenden Brandschutzklasse über eine Brandschutzwand geführt werden.
Alternativ: UV-beständige Kabelbinder
Es gibt spezielle UV beständige Kabelbinder die es ermöglichen, die Leitungen an dem Rahmen der Module zu befestigen damit diese nicht lose auf der Dachhaut aufliegen.