Photovoltaik-Blog
Die Überbauung der Blitzschutzanlage ist ein häufiger Fehler wenn zu bestehender Blitzschutzanlage ein PV-Anlage dazukommt.
Bestehende Blitzschutzanlage auf einem Ziegeldach wurde überbaut und unvollständig angeschlossen
Bestehende Blitzschutzanlage auf einem Flachdach mit Ständerwerk für die Module überbaut
Wie auf den Bildern zu sehen ist, wurde die vorhandene Blitzschutzanlage mit der Unterkonstruktion der PV-Module überbaut. Dadurch besteht die Gefahr, dass im Falle eines Blitzeinschlages sogenannte Blitzteilströme über die leitfähige Konstruktion der PV-Anlage mit all ihren Komponenten fließen können.
Ein Blitzeinschlag in eine PV-Anlage führt häufig nicht nur zu Schäden an den Modulen. Aufgrund der ins Gebäudeinnere führenden Leitungen kann es auch zu Schäden an der Gebäudeelektronik kommen.
Häufige Mängel bei der Überbauung von Blitzschutzanlagen
- Der Trennungsabstand wird nicht eingehalten
- die PV-Anlage wird nicht in die Blitzschutzanlage eingebunden
- erforderliche Blitzstromableiter in den DC-Steigleitungen am Gebäudeeintritt der Leitungen werden nicht installiert
- Kein Wechselrichter angeschlossen
- Unvollständige unsachgemäße Verkabelung
Die Norm, die die Trennungsabstände zwischen der Fangeinrichtung und den Elementen der PV-Anlage beschreibt, ist
Beiblatt 5 zu DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2009-10).
Es behandelt den Schutz von PV-Stromversorgungssystemen gegen schädliche Auswirkungen von Blitzeinschlägen und Überspannungen atmosphärischen Ursprungs. Wird ein Blitz- und/oder Überspannungsschutz zusätzlich zu einer PV-Anlage errichtet, beschreibt das Beiblatt Anforderungen und Maßnahmen, um die Sicherheit, Funktion und Verfügbarkeit der PV-Stromversorgungssysteme zu erhalten.B
Best Practice
Hier hätte man idealerweise den Errichter der Blitzschutzanlage in die Planung der PV-Anlage mit einbeziehen sollen, denn hier müssen die blitzschutztechnischen Maßnahmen für das PV-Stromversorgungsystem an die Blitzschutzklasse der baulichen Anlage angepasst werden.
Die Blitzschutzanlage ist mit dem erforderlichen Trennungsabstand zur PV-Anlage zu errichten und die Blitzschutzstangen sind so anzuordnen, dass die PV-Anlage im Schutzwinkel der Blitzschutzstangen steht.
Muss die PV-Anlage aus räumlichen oder konstruktiven Gründen in das Blitzschutzsystem einbezogen werden, so ist es erforderlich, die Leitungen vor der Gebäudeeinführung mit Blitzstromableitern des TYP 1 zu beschalten.
Auch wenn PV-Anlage und Blitzschutzsystem beide neu installiert werden sollen, erfordert dies gewerkeübergreifende Abstimmungen.